Allgemeine Informationen

 

schuljahr


                                                            Schuljahr 2020 / 2021


Inhalt

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  9

10

Vorwort

Aktuelle Daten

Schülerinnen und Schüler

Unterricht

Stufenkonzepte

Konzept der Unterstufe

Konzept der Mittelstufe

Konzept der Oberstufe

Konzept der Werkstufe

Pädagogisches Konzept der Kooperationsklasse

Themenzentrierter Unterricht

Der Schulinterne Unterrichtsplan

Lebenspraktischer Unterricht

Lernen am anderen Ort

Konzept für Gesundheit, Pflege und Assistenz

Organisatorische Grundsätze

Projekte innerhalb der Schulgemeinschaft

Schulordnung

Informationen zur Schule

Allgemeine und rechtliche Informationen

Schülerbeförderung

Räumlichkeiten

Mitwirkung der Eltern

Ausbildung

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Schulelternbeirat

Schul- und Förderverein

Offene Ganztagsschule



 


Vorwort

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Das Schulprogramm unserer Schule besteht seit Juni 2002.

Da die Schule einer ständigen Entwicklung unterliegt, verändern sich die Inhalte dieses Schulprogramms.

Daher wird das Schulprogramm kontinuierlich weiter entwickelt und in jährlichen Abständen überprüft und aktualisiert.

Das Schulprogramm ist das Ergebnis aller an der Schule beteiligten Personen und stellt die Schule am Papenmoor als Förderzentrum dar.

Während der Arbeit mit dem Schulprogramm hat sich auch die Leitidee unserer Schule verändert. Folgende Leitidee wurde von allen an Schule Beteiligten entwickelt und lautet:

 


wir sind
wir wollen
wir können

gemeinsam gehen – mit Freude lernen

                                                                                              

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1 Aktuelle Daten

 

Schulleitung

Sonderschulrektorin:               Elisabeth Steinhoff

Stellvertretende Schulleitung: Katrin Möller

Gleichstellungsbeauftragte:    Sandra Kaack

 

Schulsekretariat

Verantwortung:                        Anja Nehlsen

                                                Michaela Peter

Telefon:                                   0451-23236

Telefax:                                   0451-2036330

 

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag:                   7:15 – 13:15 Uhr

 

Wirtschaftsbereich:              Birgit Hempel

Hausmeisterbereich:            Marko Seyfart

Schülerbeförderung:            Julian Brunstein

Offene Ganztagsschule:      Nina Maas

 

Unterrichtsverteilung in der Woche

In der Schule am Papenmoor gibt es für alle Schülerinnen und Schüler verlässliche Unterrichtszeiten. Jeden Tag beginnt der Unterricht zur gleichen Zeit, die Schlusszeiten unterliegen einem regelmäßigen Rhythmus.

Uhrzeit

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
08:15 – 09:00 1. 1. 1. 1. 1.
09:00 – 09:45 2. 2. 2. 2. 2.
09:45 – 10:10 Pause Pause Pause Pause Pause
10:10 – 10:55 3. 3. 3. 3. 3.
10:55 – 11:40 4. 4. 4. 4. 4.
11:40 – 11:55 Pause Pause Pause Pause Pause
11:55 – 13:05 5. + 5,5. 5. + 5,5. 5. + 5,5. 5. + 5,5.

5. (bis 12:40)

13:05 – 15:35 OGS OGS OGS OGS

OGS

 

 

2 Schüler und Schülerinnen

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Wir über uns

Der Unterricht beginnt für uns jeden Morgen um 8:15 Uhr.

Wir kommen mit den Schulbussen, selbstständig oder von den Eltern begleitet aus dem mittleren und südlichen Kreis Ostholstein in die Schule.

Wir arbeiten in unseren Klassen an unterschiedlichen Themen, in verschiedenen Projekten und Kursen. Hier lernen wir rechnen, schreiben und lesen. Wir arbeiten am Computer und mit Tablets, haben Unterricht in Fächern wie Heimat-, Welt- und Sachunterricht / Natur- und Gesellschaftswissenschaften, Verbraucherbildung, Religion, Musik, Textil, Technik, Kunst, Sport und Lebenspraktischer Unterricht. Aber wir lernen auch außerhalb der Schule, zum Beispiel im Wald, beim Einkaufen, in der Schwimmhalle, auf Ausflügen, bei Theaterbesuchen und im Straßenverkehr oder bei Praktika in Werkstätten für angepasste Arbeit und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. In der Schule können wir für einen Fußgänger-, Fahrrad- und einen Mofa-Führerschein üben.

Unser Schulkiosk findet einmal wöchentlich donnerstags statt. Er wird von Oberstufenschülerinnen und -schülern durchgeführt.

Freitags betreibt die Werkstufe ein Café mit Service und Bedienung für die Schule und die Öffentlichkeit.

Jeden ersten Freitag im Monat veranstaltet das Schülerparlament für alle eine Disco in der 5. Stunde.

Vierteljährlich wird „Papenmoor aktuell“ als eine Versammlung aller Klassen durchgeführt. Diese Veranstaltung wird abwechselnd jeweils von einer Stufe organisiert.

Wir lernen an unserer Schule selbstsicher und selbstständig zu sein, mit zu bestimmen und verantwortlich miteinander umzugehen. Deshalb haben wir auch ein Schülerparlament. Das Schülerparlament ist die Vertretung aller Schülerinnen und Schüler. Es wird jedes Jahr neu gewählt und setzt sich aus den Klassen-sprecherteams aller Klassen zusammen. Das Schülerparlament trifft sich einmal in der Woche im Rahmen des Unterrichts. Wir sprechen über

  • Anliegen, die es innerhalb der Schulgemeinschaft gibt
  • die Gestaltung unserer Schule und des Schulgeländes
  • Wünsche und Vorschläge, die aus der Schulgemeinschaft kommen.

Wir wählen eine Schülersprecherin oder einen Schülersprecher, die Delegierten, die uns in der Schulkonferenz vertreten, die Protokollführer und die Leiter des Schülerparlamentes. Im Landesschülerparlament werden wir durch unsere Schülersprecherin oder unseren Schülersprecher vertreten.

 

Schülervertretung

Die Schülervertretung ist die gewählte Vertretung der Schülerinnen und Schüler in der Klasse und in der Schule und hat die Aufgaben, die Interessen der Schülerinnen und Schüler gegenüber Lehrkräften und Eltern zu wahren sowie an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

In der Schule am Papenmoor wählen die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 4 eine Klassensprecherin bzw. einen Klassensprecher, sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, die der Klassensprecherversammlung, dem sogenannten Schülerparlament, angehören.

Das Schülerparlament wählt die Schülersprecherin bzw. den Schülersprecher. Die Sitzungen des Schülerparlaments sind in der Schule am Papenmoor fest im Stundenplan verankert und finden mit einer verantwortlichen Lehrkraft regelmäßig statt.

Vertreter des Schülerparlaments nehmen mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teil. Abgeordnete des Schülerparlaments können an den Sitzungen der Landesschülervertretung teilnehmen.

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3 Unterricht

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3.1 Stufenkonzepte

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Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung gliedern sich in vier Stufen: Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe. In der Regel dauert der Besuch der ersten drei Stufen jeweils drei Jahre.

Innerhalb der Stufen erhält jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit, Selbstkompetenzen, Fachkompetenzen und Sozialkompetenzen zu erwerben bzw. zu erweitern. Dabei stellt der differenzierte und individualisierte Unterricht bezogen auf die drei Entwicklungsschwerpunkte Wahrnehmung und Bewegung, Sprache und Denken sowie personale und soziale Identität eine Voraussetzung dar und muss immer Berücksichtigung finden.

Für alle Schülerinnen und Schüler der Schule am Papenmoor findet eine ständige Erfassung des aktuellen Leistungs- und Entwicklungsstandes statt, auf deren Grundlage individuelle sonderpädagogische Förderziele erstellt werden. Der Förderplan eines Schuljahres beinhaltet alle Förderziele, die in der Regel von Ferien zu Ferien erstellt werden.

Zum Schulhalbjahr finden verbindliche Entwicklungsgespräche mit den Eltern unter Einbeziehung der Förderziele statt. Zum Ende des Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler Zeugnisse in Berichtform.

Unter Einbeziehung der Interessenslage und des Umfeldes der einzelnen Schülerinnen und Schüler wird schwerpunktmäßig themenzentriert gearbeitet. Der Themenzentrierte Unterricht (TZU) orientiert sich an den Leitthemen des Lehrplans „Sonderpädagogische Förderung“, den Lehrplänen für Regelschulen und dem schulinternen Curriculum. Dabei werden verschiedene Fachinhalte aus den Bereichen Deutsch, Mathematik, Heimat-, Welt- und Sachunterricht / Natur- und Gesellschaftswissenschaften, Verbraucherbildung, Religion, Musik, Textil, Technik, Kunst, Sport und Lebenspraktischer Unterricht mit einbezogen. Parallel hierzu werden bestimmte fachdidaktische Inhalte, insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik, dem individuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler entsprechend, unterrichtet. Digitale Medien unterstützen den Unterricht in allen Stufen.

Die Wochenunterrichtszeit beträgt für jede Stufe 27 Unterrichtsstunden.

Die Unterrichtsversorgung in den Stufen erfolgt nach dem Klassenlehrerprinzip.

Jede Stufe hat unterschiedliche Schwerpunkte, die im Folgenden dargestellt werden.

 

3.1.1 Konzept der Unterstufe

                für Schülerinnen und Schüler des 1., 2. und 3. Schuljahres

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Die Unterstufenzeit beginnt mit einer Einschulungsfeier mit Schulranzen, Unterrichtmaterialien und Schultüte im feierlichen Rahmen und der Möglichkeit zum Besuch eines Einschulungsgottesdienstes in der benachbarten Rensefelder Kirche. Vor der Einschulung findet in der Regel ein erster Elternabend statt.

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Besonders im Unterstufenbereich stellt der spielerische und handelnde Umgang mit dem Unterrichtsstoff einen wesentlichen Schwerpunkt dar, um entsprechend dem Entwicklungsstand der jüngeren Schülerinnen und Schüler motivierend und verstehend zu lernen. Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Pflege- und Assistenzbedarf erhalten zusätzliche gezielte Förderangebote im basalen Bereich.

Ein besonderer Schwerpunkt in der Unterstufenzeit liegt im Bereich des Lebenspraktischen Unterrichts. Er findet in den Bereichen der Lebens- und Alltagswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler statt, zum Beispiel beim Erwerb der grundlegenden Fähigkeiten zur Erhaltung des Lebens, wie Essen und Bekleiden als auch beim Bewältigen von Dingen des Alltags wie Aufträge ausführen, Situationen einschätzen und auf aktuelle Ereignisse reagieren.

Das Mittagessen ist verpflichtend und Bestandteil des Lebenspraktischen Unterrichts von Montag bis Donnerstag.

Der bewegungsorientierte Unterricht / Sportunterricht bildet einen weiteren bedeutenden Schwerpunkt und dient der intensiven Schulung der verschiedenen Wahrnehmungsbereiche. Er findet in der Regel themenorientiert statt. Zusätzlich wird auf schulische und außerschulische Veranstaltungen und Schulwettkämpfe vorbereitet.

Schwimmunterricht wird in der Regel in Klassenstufe 2 und 3 erteilt.

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Außerschulische Lernorte ergänzen in ihrer ganzheitlichen Art eine Förderung in allen Bereichen. Besondere Projekte in der näheren Umgebung, z.B. Ostsee, Wald, Naturspielplatz ermöglichen handlungsorientiert und in realen Situationen zu lernen.

Für die erste Klassenstufe finden bis zu den Herbstferien die ersten Elterngespräche statt. Zum Schulhalbjahr werden in allen Unterstufenklassen verbindliche Entwicklungsgespräche mit den Eltern geführt.

Grundsätzlich liegt die Vergabe von Hausaufgaben in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte. Für die Schule gibt es ein Hausaufgabenkonzept, das am ersten Elternabend der jeweiligen Klasse vorgestellt wird.

Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen wird eine Zusammenarbeit mit den Regelschulen in unterschiedlicher Form schulort- oder wohnortnah angestrebt.

Zum Abschluss der Unterstufenzeit findet ein stufenübergreifender Informations-austausch zwischen Eltern und Lehrkräften statt, um den Übergang in die Mittelstufe vorzubereiten.


3.1.2 Konzept der Mittelstufe
  

                für Schülerinnen und Schüler des 4., 5. und 6. Schulbesuchsjahres

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Wie in der Unterstufe werden die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe in festen Klassenverbänden unterrichtet.

Der unterrichtliche Schwerpunkt liegt im Themenzentrierten Unterricht (TZU), dessen Themen sich an dem schulinternen Lehrplan, den Lehrplänen der Primar- und Sekundarstufe sowie dem Lehrplan „Sonderpädagogische Förderung“ orientieren. Dies beinhaltet verbindlich den Lebenspraktischen Unterricht und damit auch das gemeinsame Mittagessen im Klassenverband. Die Gestaltung des Unterrichts richtet sich maßgeblich nach den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.

Vorrangige Ziele der Arbeit in der Mittelstufe sind die Hinführung zu eigenaktivem und eigenverantwortlichem Handeln sowie zu größtmöglicher Selbstständigkeit in der Lebenspraxis.

Die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe werden an verschiedene Sozialformen wie Partner- oder Gruppenarbeit und unterschiedliche Arbeitsmethoden herangeführt. Ferner kann Unterricht am PC (in der Klasse oder im schuleigenen PC-Raum) und am elektronischen Bildschirm sowie in verschiedenen Fachräumen erteilt werden.

Über die Klassengrenzen hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe: So kann es gemeinsame Kurse, Projekte oder Aufführungen geben sowie Unterrichtsangebote an außerschulischen Lernorten.

Ab der Mittelstufe werden Klassensprecherinnen und Klassensprecher gewählt, die die Klasse bei den wöchentlichen Treffen des Schülerparlaments vertreten.

Um eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen, nehmen die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe regelmäßig an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen teil. Dazu zählen beispielsweise Theater- und Kinobesuche, die Mitgestaltung von Schulgottesdiensten, Projekte zum Welttag des Buches, Bundesjugendspiele und Laufabzeichen.

Die gesamte Mittelstufe unternimmt mindestens einen gemeinsamen Ausflug pro Schuljahr.

Die Vergabe von Hausaufgaben liegt in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft und orientiert sich an dem für die Schule gültigen Hausaufgabenkonzept.

Zum Abschluss der Mittelstufenzeit findet ein stufenübergreifender Informations-austausch zwischen Eltern und Lehrkräften (beispielsweise im Rahmen eines Elternabends) und zwischen den abgebenden und aufnehmenden Klassenlehrkräften statt, um den Übergang in die Oberstufe vorzubereiten.

 

Schülerbücherei
Einmal in der Woche hat die Schülerbücherei geöffnet. Sie wird jedes Jahr von einer Mittelstufenklasse geführt. Alle Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 12. Klasse können sich Bücher ansehen und, wenn gewünscht, für eine Woche ausleihen. Dafür wird ein persönlicher Büchereiausweis benötigt, der bei Schuleintritt ausgestellt wird.

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3.1.3 Konzept der Oberstufe

                für Schülerinnen und Schüler des 7., 8. und 9. Schulbesuchsjahres

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Die Schülerschaft umfasst in der Regel Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren. Entwicklungspsychologische Gesichtspunkte erfordern in dieser Altersgruppe eine sensible Begleitung durch die Pubertät hin zum jungen Erwachsenen.

Neben der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit gewinnt die Teilhabe am öffentlichen, gesellschaftlichen und sozialen Leben an Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich aktiv an Stufen- und Schulveranstaltungen, nutzen das Recht der Mitsprache im Klassenrat sowie im Schülerparlament und besuchen inner- und außerschulische kulturelle Angebote.

Der Lebenspraktische Unterricht (LU) beinhaltet im Rahmen der Verbraucherbildung in der Oberstufe u.a. die Bereiche Hygiene sowie die Pflege von Körper und Kleidung.

Zweimal pro Woche findet klassenübergreifender Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen in projektorientiertem Unterricht einige der folgenden Bereiche: Kioskarbeit/Verbraucherlehre, textiles und technisches Werken, Gartenbau und Verkehrserziehung. In diesen Bereichen können grundlegende Fachkompetenzen für das Berufsleben erworben, eigene Interessen entwickelt und Stärken herausgearbeitet werden. Darüber hinaus werden künstlerische und musische Projekte an einem der Tage angeboten. Durch diese Art des Unterrichts können Selbst- und Sozialkompetenzen durch größere oder sich verändernde Gruppen und ein erweitertes Lehrpersonal gefördert werden. Die Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Assistenzbedarf nehmen zeitgleich an Schwimm- und Psychomotorik-Angeboten teil.

Eine weitere schrittweise Begleitung der Jugendlichen in Richtung Arbeitswelt erfolgt durch Betriebsbesichtigungen und einem „Mitmachtag“ in einer Werkstatt für angepasste Arbeit in der 8. Klasse. Ein vierzehntägiges Blockpraktikum wird im 9. Schulbesuchsjahr absolviert. Ziel des Praktikums ist es, erst einmal aktiv an der Arbeitswelt teilzuhaben und persönliche Neigungen und Fähigkeiten zu entdecken und zu entwickeln. Von besonderer Bedeutung ist bezüglich der zunehmenden Ausrichtung auf die Arbeitswelt die Förderung der Schlüsselqualifikationen wie z. B. Pünktlichkeit, Ordnung, Zuverlässigkeit und Selbstorganisation. Dies beinhaltet unter anderem die Erledigung individuell aufgetragener Aufgaben im schulischen und häuslichen Bereich. Besonders in Kombiklassen (8/9) können Schülerinnen und Schüler im 8. Schulbesuchsjahr zum Erhalt der Klassengemeinschaft oder aufgrund individueller Bedürfnisse nach Abwägung pädagogischer Aspekte vorzeitig die Gelegenheit zur Teilnahme am Praktikum erhalten.

Nach Beendigung des 9. Schulbesuchsjahres haben die Schülerinnen und Schüler ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt. Es schließt sich eine Berufsschulpflicht von mindestens einem Schuljahr bei Vollzeitbeschulung an. Zur Erfüllung der Berufsschulpflicht kann die Werkstufe der Schule am Papenmoor besucht werden. Vor der Entscheidung, wie fortführende Bildungsangebote wahrgenommen werden, findet eine Informationsveranstaltung für Schülerinnen und Schüler des neunten Schulbesuchsjahres sowie deren Eltern statt. Dadurch wird unter anderem ein möglicher Übergang in die Werkstufe vorbereitet. Das Praktikum in der neunten Klasse kann den Erfordernissen der individuellen Entscheidung angepasst werden.

Schülerinnen und Schüler, die die Schule nach der 9. Klasse verlassen, erhalten zum Halbjahr ein Halbjahreszeugnis. Am Ende des 9. Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Abschlusszeugnis.

 

Schulkiosk
Einmal in der Woche haben die Schülerinnen und Schüler aller Stufen in der Zeit von 9:30 Uhr bis 10:05 Uhr die Möglichkeit, beim schuleigenen Kiosk einzukaufen. Dieser wird im Kursunterricht von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe vorbereitet und betrieben. Die Hygienevorschriften werden in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Gesundheit beachtet. Es wird eine Vielzahl an Getränken und Speisen angeboten.

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3.1.4 Konzept der Werkstufe

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Allgemeine Informationen

Mit dem Ende des 9. Schulbesuchsjahres endet die allgemeine Schulpflicht. Auf Antrag der Eltern können die Schülerinnen und Schüler bis maximal drei Schuljahre bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Werkstufe besuchen.

Mit dem Besuch der 10. Klassenstufe gilt die Berufsschulpflicht mit Vollzeitunterricht als erfüllt.

Die Werkstufe bildet eine feste Einheit in unserer Stufenstruktur. Die Werkstufe beinhaltet die letzte schulische Stufe vor dem Eintritt in das Erwachsenen- und Berufsleben.

 

Zielsetzungen

Losgelöst von der allgemeinen Schulstruktur der Klassenstufen 1 – 9 liegen die Schwerpunkte der Werkstufe dementsprechend im Einsatz und in der Anwendung bereits erworbener Fähigkeiten und Fertigkeiten, um sich auf das Leben in der Gesellschaft in Bezug auf Anforderungen in Alltagssituationen und in der Arbeitswelt vorzubereiten.

Eigenverantwortliches Handeln rückt hier für die Schülerinnen und Schüler in den Vordergrund mit dem Ziel der größtmöglichen Selbstständigkeit und Eingliederung in unsere Gesellschaft.

Dementsprechend bildet die Inklusion in unsere Gesellschaft einen besonderen Schwerpunkt, der in vielfältigen Projekten und Unterrichtsinhalten seine Verwirklichung findet.

Eine berufliche Bildung und eine Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit ist wichtiger Bildungsauftrag in der Werkstufe. Dabei orientiert sich die Werkstufe an dem schulinternen Werkstufenlehrplan mit den entsprechenden Leitthemen.

Darin finden sich auch die Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Pflege- und Assistenzbedarf wieder, die entsprechend ihren Bedürfnissen besonders in der Wahrnehmung, Selbstständigkeit und in der Einübung berufsrelevanter Tätigkeiten gefördert werden.

 

Unterrichtsinhalte

In besonderem Maße sollen handwerkliche, hauswirtschaftliche und dienstleistungs-orientierte Fähigkeiten angebahnt und weiterentwickelt werden, um die Schülerinnen und Schüler schrittweise an die Berufswelt heranzuführen.

Die Werkstufe bietet entsprechend den Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten unterschiedliche Berufsvorbereitungskurse an, die die fachliche Einführung verschiedener Berufsbereiche, die Einübung verschiedener Arbeitstechniken, den Umgang mit verschiedenen Werkstoffen und der Einsatz von Werkzeugen und Maschinen, das Arbeiten im Team und in Einzelarbeit beinhalten.

Berufsvorbereitungskurse finden z. B. in den Bereichen Technik, Verbraucherbildung/ Gastronomie, Gartenbau, Seniorenbetreuung und Werkstattarbeit statt.

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Dazu gehören die Vermittlung berufsbezogener und alltagsrelevanter Kulturtechniken in eigenverantwortlichen Projekten und berufsvorbereitenden Kursen. Vorhandene Kenntnisse aus den Fachbereichen Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften werden in konkreten Alltagssituationen und Sachzusammenhängen nach individuellem Leistungsstand geübt und angewendet.

Die Fächer Deutsch und Mathematik stehen ebenfalls im Vordergrund der subjektorientierten Bildung und werden dementsprechend von den Schülerinnen und Schülern gezielt in der Förderplanarbeit eingefordert und unterrichtet.

Darüber hinaus finden persönlichkeitsstärkende Unterrichtsinhalte vor dem Hintergrund allgemeingültiger Normen und Werte besondere Berücksichtigung. Dies beinhaltet die Vermittlung von Themen zur Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Mobilität, Sucht, Gewalt, Partnerschaft, Sexualität und die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in Bezug auf die Arbeit, Wohnsituation und Eigenversorgung. Dementsprechend sind Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Höflichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein etc. Grundvoraussetzungen für die berufliche Vorbereitung.

Für die Teilhabe an der Gesellschaft sind ebenfalls Bereiche in den Unterricht eingebunden, um die Freizeit der Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit anderen gestalten zu können.

Dementsprechend werden aktuell Kurse angeboten, wie Band, Fußball, Natur-wissenschaften und Mofa.

Daneben bildet der Tanzkurs, in dem Standardtänze geübt werden, die Möglichkeit, auch die Sicherheit zu gewinnen, an Tanzschulen Kurse zu belegen.

Auf dem Abschlussball der Schule können dann die gelernten Tanzleistungen in einem festlichen Rahmen präsentiert werden.  

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Da unsere Schule anerkannte Mofa - Ausbildungsschule ist, besteht für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, an einem Mofa-Kurs teilzunehmen und die Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis vorzubereiten.

Daneben werden die Mobilität im Straßenverkehr und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geübt.

 

Klassenstrukturen

Die Schülerinnen und Schüler der Werkstufe werden in festen Klassenverbänden unterrichtet, die jedes Jahr neu gebildet werden.

Klassenübergreifend finden wöchentliche Berufsvorbereitungskurse und theoretischer Unterricht in der Schule statt, in dem die Schülerinnen und Schüler mögliche berufliche Vorbereitungen in einzelnen Arbeitsbereichen erfahren.

Strukturen und Planungen werden in möglichst großer Eigenverantwortung von den Schülerinnen und Schülern gemeinsam entworfen, bestimmt und umgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf ihr Erwachsenenleben vorbereitet werden und lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden und Verantwortung zu tragen.

Die Lehrkräfte stehen den Schülerinnen und Schülern beratend zur Seite und unterstützen sie in ihrer Selbstständigkeit.

 

Förderpläne und Leistungsnachweise

Die individuellen Förderziele sind den Zielen und Aufgaben der Werkstufe angepasst und beziehen sich auf gesellschaftliche Teilhabe, Schlüsselqualifikationen und berufliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Förderung von Kulturtechniken. In Beratung mit den Lehrkräften wählen die Schülerinnen und Schüler ihre Förderziele weitestgehend selbst aus.

Am Ende des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis für ein ganzes Schuljahr. Schulabgänger und Schulabgängerinnen erhalten ein Halbjahres- und ein Abschlusszeugnis.

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben zur Vertiefung isolierter kulturtechnischer Fertigkeiten werden von den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortlich erledigt und nicht mehr verbindlich erteilt. Praktikumsberichte bilden einen festen Bestandteil der Berufsvorbereitung und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihre Erfahrungen in den Praktika zu reflektieren.

 

Informationsaustausch mit der Oberstufe

Vor dem Eintritt in die Werkstufe findet ein Informationsaustausch in Form von Eltern-abenden und Schülerinformationstagen zwischen den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe, Eltern und Lehrkräften statt, um den Übergang zur Werkstufe vorzubereiten. Das Konzept der Werkstufe dient dabei als ausführliche Informationsquelle.  

Die Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der Oberstufe haben zudem die Möglichkeit, probeweise am Unterricht der Werkstufe teilzunehmen.

 

Modellprojekt „Übergang Schule – Beruf“ („ÜSB“)

Seit dem Schuljahr 2008/09 erhält die Schule eine ergänzende Unterstützung zur Berufsvorbereitung durch das Modellprojekt „Übergang Schule – Beruf“, das gemeinsam vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit zusammen mit den Integrationsfachdiensten vereinbart wurde.

Die Schule arbeitet seit Beginn des Projektes eng mit dem Integrationsfachdienst „Integra“ zusammen.

Weitere Einrichtungen, wie die Lebenshilfe Ostholstein, bieten Serviceangebote, Beratung, Informationsveranstaltungen und Fachtagungen für die Schülerinnen und Schüler an und bilden hier ebenfalls eine große Unterstützung.

Das Modellprojekt gibt der Schule die Möglichkeit, eine individuelle, integrative Berufsvorbereitung und Berufsfindung anzubieten.

 

Prinzipien und Vorgehensweise:

  • ŸDie Schule ist grundsätzlich verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Projektes.
  • ŸLehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Integra arbeiten gemeinsam am Projekt.
  • ŸAlle Schülerinnen und Schüler der Werkstufe können an diesem Projekt durch schriftliches Einverständnis teilnehmen. Die weitere Teilnahme im 11. und 12. Schulbesuchsjahr wird in der Berufswegeplanung beschlossen.
  • ŸIn der 9. Klasse finden Einführungen in das Projekt durch Elternabende bzw. Informationsveranstaltungen statt.
  • ŸAuf Elternabenden und Informationsveranstaltungen werden die Eltern, Schülerinnen und Schüler über die Inhalte, Ziele und Vorgehensweise des Unterrichts und des Projektes informiert.
  • ŸVorhandene Strukturen, Unterrichtsangebote, Berufsvorbereitungstage sowie Praktika sind zur Berufsorientierung und Vorbereitung auf das Erwachsenenleben notwendig und werden berücksichtigt und genutzt.
  • Der Integrationsfachdienst Integra führt gemeinsam mit den Lehrkräften berufsvorbereitende Unterrichtsthemen durch, berät die Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Praktika und Berufe, sucht Praktikumsbetriebe und begleitet insbesondere die Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Die Begleitung der Schülerinnen und Schüler im Praktikum ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit von Integra. Dabei hängt die Form und Intensität der Betreuung von den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler ab.
  • Die berufliche Beratung, Orientierung und Vorbereitung durch Integra findet in der Schule statt und ist im Hauptstundenplan der Werkstufe wöchentlich fest verankert. Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassenstufe erhalten ein Kontingent von zwei Unterrichtsstunden, die Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klassestufe ein Kontingent von einer Unterrichtsstunde.
  • Berufswegeplanungen finden in jedem Schuljahr für die Schülerinnen und Schüler statt, die sich im Projekt befinden. Für die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Projekt teilnehmen, findet die Berufswegeplanung nur in ihrem Abschlussjahr statt. Neben den Schülerinnen und Schülern nehmen die Erziehungsberechtigten, evtl. betreuende Personen, die Agentur für Arbeit, der Fachdienst Integra, ein Vertreter des Landkreises sowie die verantwortlichen Lehrkräfte teil.

 

Praktikum

Jedes Praktikum für Schülerinnen und Schüler unseres Förderzentrums ist eine schulische Veranstaltung.

Praktika sollen den Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler entsprechen.

Einmal wöchentlich findet ein Praktikumstag entweder in den Werkstätten für angepasste Arbeit in Lübeck (Vorwerker Diakonie, Marli GmbH), in den Eutiner Werkstätten für angepasste Arbeit (Die Ostholsteiner) oder in der freien Wirtschaft statt und dient dem Kennenlernen eines Arbeitsplatzes.

Freiwillige, zusätzliche Praktikumstage oder Blockpraktika können für einzelne Schülerinnen und Schüler absolviert werden und unterliegen nicht den Unterrichtszeiten.

Daneben wird ein terminlich festgelegtes Blockpraktikum über drei Wochen im Frühjahr durchgeführt.

An der Findung geeigneter Praktikumsplätze beteiligen sich Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie der Integrationsfachdienst Integra.

Abhängig von der persönlichen Situation der einzelnen Schülerinnen und Schüler stellen die Lehrkräfte und Integra Hilfen zur Arbeitswegbewältigung, Einführung und Begleitung und Nachbereitung im Praktikum zur Verfügung.

Grundsätzlich findet eine enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie Werkstätten, Firmen, Berufsschulen, allgemeinbildenden Schulen, Vereinen, etc. statt, um eine größtmögliche Eingliederung in die Gesellschaft anzustreben und Inklusion zu verwirklichen.

 

Rahmenbedingungen:

Außerschulische Lernorte spielen hierbei eine große Rolle. 

Daher stellt die Unterstützung durch ausreichendes Personal (Lehrkräfte, Pflegekräfte, Praktikantinnen im FSJ) eine besonders wichtige Voraussetzung dar, um einzelne Schülerinnen und Schüler an verschiedenen Orten betreuen zu können. Ebenso sind schuleigene Busse notwendig, um die verschiedenen, verbindlichen Praktika und Projekte durchführen zu können.                                                                                      

                 

Inklusive Projekte

Neben der beruflichen Inklusion durch verschiedene Praktika in der freien Wirtschaft sind in der Werkstufe weitere inklusive Projekte entstanden, die jetzt einen festen Bestandteil der Werkstufenarbeit bilden.

Seit dem Schuljahr 2009/10 beteiligt sich die Werkstufe der Schule am Papenmoor an einer gemeinsamen Veranstaltung des KIWANIS-Clubs Bad Schwartau, an dem Schülerinnen und Schüler aller Schulen Bad Schwartaus teilnehmen.

An einem Tag am Wochenende im Frühjahr führen diese Schülerinnen und Schüler ein Schuldinner durch, indem sie in einem festlichen Rahmen für 160 Gäste mit einem professionellen Koch das Essen zubereiten, den Service übernehmen, musikalische Aufführungen darbieten und selbst erstellte Kunstwerke ausstellen und verkaufen.

Berufsvorbereitungskurse wie Technik, Gartenbau, Seniorenbetreuung und Werkstufencafé haben ebenfalls einen inklusiven Charakter, da die Schülerinnen und Schüler auch in öffentlichen Bereichen arbeiten bzw. die Kurse der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Turniere und Wettkämpfe mit anderen Schulen finden regelmäßig in den Sportarten Schwimmen, Laufen und Fußball statt.

Vielfältige, weitere inklusive Projekte sind individuell von den Wünschen und Vorschlägen der Schülerinnen und Schüler abhängig und werden im Schulalltag umgesetzt.

 

Kooperation mit anderen Schulen

Die Werkstufe der Schule am Papenmoor hat seit dem Schuljahr 2009/10 eine Kooperation mit der Beruflichen Schule des Kreises Ostholstein (BBS), Außenstelle in Bad Schwartau, im Bereich Verbraucherbildung.

Schülerinnen und Schüler der Werkstufe können auf ihren Wunsch hin am Unterricht der berufsbildenden Schulen teilnehmen, wenn die personelle Situation der Schule am Papenmoor dies zulässt.

                                                                                                                                                                                                                         

3.1.5. Pädagogisches Konzept der Kooperationsklasse in der Grundschule Süsel

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In den Schuljahren 2012/13 und 2016/17 wurde jeweils eine Klasse des Förderzentrums der Schule am Papenmoor für vier Schuljahre in der Grundschule Süsel als Kooperationsklasse eingerichtet.

Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es eine weitere Kooperationsklasse. Somit gibt es derzeit eine erste und eine dritte Klasse der Schule am Papenmoor als Kooperationsklasse an der Grundschule Süsel. Die pädagogische Zielrichtung der Schule am Papenmoor und der Grundschule Süsel ist grundsätzlich perspektivisch auf die Grundschulzeit von vier Jahren ausgerichtet. Folgende Voraussetzungen und Prinzipien wurden hierbei festgelegt:

Die Kooperationsklasse gehört in die Zuständigkeit des Förderzentrums.

Diese Klasse hat einen eigenständigen Klassenraum im Grundschulgebäude.

Die Kooperationsklasse wird wöchentlich, je nach Klassenstufe zwischen 5 bis 8 Stunden mit der gleichaltrigen Grundschulklasse der Grundschule Süsel gemeinsam im Team unterrichtet. Hierbei entfallen 2 Unterrichtsstunden auf den Sportunterricht, 2 Unterrichtsstunden auf den Kunstunterricht, eine Stunde auf den Musikunterricht und in der 2. oder 3. Klasse 3 Unterrichtsstunden auf den gemeinsamen Schwimmunterricht.

In besonderen Situationen können die Schülerinnen und Schüler der Grundschule die Schülerinnen und Schüler der Kooperationsklasse unterstützen.

Während des gemeinsamen Unterrichts wird darauf geachtet, dass die Schülerinnen und Schüler des Förderzentrums und die Schülerinnen und Schüler der Grundschulklasse die Möglichkeiten erhalten, durch Tischgruppenarbeit/ Partnerarbeit, sich kennenzulernen und miteinander zu arbeiten. Durch die Doppelbesetzung und die intensive Differenzierung profitieren auch die Grundschülerinnen und Grundschüler in den gemeinsamen Unterrichtsstunden.

Die Kooperationsklasse ist komplett in das gesamte Schulleben der Grundschule Süsel integriert.

Darüber hinaus nimmt die Kooperationsklasse an gemeinsamen Unterrichtsgängen wie beispielsweise dem Besuch des Umwelthauses in Neustadt/Holstein, dem Besuch der Feuerwehr, Müllsammelaktionen, jahreszeitlichen Kirchengottesdiensten in der Gemeinde Süsel, Wandertagen, Theateraufführungen (Weihnachtsmärchen) und an gemeinsamen Klassenfahrten teil.

Ebenso finden gemeinsame Besuche anlässlich von Veranstaltungen (z.B. klassische Konzerte der Musikhochschule Lübeck) der Schule am Papenmoor in Bad Schwartau statt.    

Durch die regelmäßigen Kontakte der Grundschülerinnen und Grundschüler mit den Schülerinnen und Schülern des Förderzentrums können Ängste, Hemmungen und Vorbehalte im gemeinsamen Umgang abgebaut werden. Die Pausenzeiten auf dem Schulhof können zum gemeinsamen Spiel genutzt werden, so dass die Möglichkeit besteht, kleine Freundschaften zu entwickeln, die sich auch im Freizeitbereich weiter entwickeln können.

Die Schülerinnen und Schüler der Kooperationsklasse werden im Unterricht nach dem schulinternen Lehrplan der Schule am Papenmoor und auf der Grundlage des Lehrplans des Landes Schleswig-Holstein unterrichtet.

Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt 27 Wochenstunden. Die Unterrichtszeiten von Montag bis Freitag beginnen um 08:15 Uhr und enden um 13:15 Uhr.

Der tägliche Unterricht in der Kooperationsklasse beginnt mit einem gemeinsamen Erzählkreis und der Vorbereitung auf den Ablauf des Tages. Im Anschluss daran findet das gemeinsame Frühstück statt.

Alle Unterrichtsfächer (Mathematik, Deutsch, HWSU usw.) werden im Rahmen des Themenzentrierten Unterrichts (TZU) vermittelt.

In der letzten Unterrichtsstunde findet täglich, mit Ausnahme des Freitags, der Lebenspraktische Unterricht Mittagessen statt.

Die Stundenplanung und Vertretungsregelung der Kooperationsklasse erfolgt durch das Förderzentrum.

Die Verantwortung und Regelung der Schülerbeförderung liegt beim Durchführungs-träger Lebenshilfe Ostholstein.    

    

 3.2 Themenzentrierter Unterricht

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In der Schule am Papenmoor wird überwiegend nach dem methodischen Konzept des Themenzentrierten Unterrichts – TZU – unterrichtet. Unter Berücksichtigung des individuellen Entwicklungsstandes der Schülerinnen und Schüler werden innerhalb der Unterrichtseinheit die unterschiedlichen Fachinhalte umgesetzt. Somit haben die Entwicklungsbereiche direkten Bezug zu den jeweiligen Unterrichtszielen. Schülerinnen und Schüler lernen niveaubezogen und lebensweltnah.

 

Konzepte zu einzelnen Bereichen

Zu einigen Fächern bzw. Unterrichtsangeboten wurden Konzepte erstellt, um organisatorische und methodische Strukturen festzulegen. Diese Konzepte werden hier kurz beschrieben.

Verkehrserziehung

Verkehrserziehung innerhalb des Themenzentrierten Unterrichts muss in allen Klassenstufen mit einer verbindlichen Mindeststundenzahl durchgeführt werden, mit dem Ziel ein Höchstmaß an individueller Verkehrssicherheit zu erlangen. In der Unterstufe beginnt der Verkehrsunterricht mit der Entwicklung von Kompetenzen zur selbstständigen Teilnahme als Fußgänger im Straßenverkehr, mit der Möglichkeit des Erlangens eines schulinternen Fußgängerführerscheines.

In den weiteren Klassenstufen festigen die Schülerinnen und Schüler ihre Eigen-ständigkeit als Fußgänger im Straßenverkehr und bahnen die Verkehrstüchtigkeit mit Hilfe von verschiedensten Fortbewegungsmitteln an (z.B. Roller, Fahrrad). Die Schülerinnen und Schüler trainieren das Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr mit der Möglichkeit des Erlangens eines schulinternen Fahrradführerscheines.

Weiterhin werden die Schülerinnen und Schüler auf die zukünftige motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet und erhalten zusätzlich die Möglichkeit, in einem Mofa-Kurs auf die Erlangung eines offiziellen Mofa-Führerscheines hinzuarbeiten.

Durch einführende und begleitende Übungen im lebenspraktischen Bereich lernen die Schülerinnen und Schüler, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und gegebenenfalls Verkehrsstrecken auch selbstständig zu bewältigen.

Verbraucherbildung

Im Themenzentrierten Unterricht mit dem Schwerpunkt Verbraucherbildung gehören laut Lehrplan die Kernbereiche „Konsum und Lebensstil“ sowie „Ernährung und Gesundheit“.
Diese Inhalte werden von der Unterstufe bis zum Ende der Werkstufe individuell im Themenzentrierten Unterricht bearbeitet. In der Ober- und Werkstufe wird Verbraucherbildung in verschiedenen Kursen unterrichtet, z.B. „Haus- und Wäschepflege“, „Schulkiosk“ oder „Werkstufencafé“.

Religion

Religionsunterricht in der Schule am Papenmoor ist ein ordentliches Unterrichtsfach, das in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. In der Schule am Papenmoor gibt es ein schulinternes Curriculum in Bezug auf den Religionsunterricht. (Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Klassenlehrkraft, dass der Religionsunterricht verbindlich in allen Klassenstufen durchgeführt wird.) Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten der unterrichtlichen Organisation (als Projekt oder als Wochenstunde). Eine festliche Ausgestaltung christlicher Feiertage findet in der nahe gelegenen Rensefelder Kirche in Form von mitgestalteten Schulgottesdiensten statt.

Den Schülerinnen und Schülern ab dem 14. Lebensjahr wird ein Alternativangebot zum Religionsunterricht gegeben, sofern sie dies wünschen. Bei Schülerinnen und Schülern anderer Religionsgemeinschaften ist das Elterneinverständnis zur Teilnahme am Religionsunterricht einzuholen, sofern sie nicht religionsmündig sind.

Digitales Lernen und Modellschule

Das Lernen mit Medien und das Lernen über Medien bestimmt das pädagogische Konzept unserer Schule. Der Einsatz des Computers als Unterrichtsmittel ist fester Bestandteil des differenzierten, individualisierten Unterrichts, der Unterstützten Kommunikation sowie der Wochenplan- und Projektarbeit in allen Klassenstufen. Die Schule verfügt über ein vernetztes Computersystem mit Internetanschluss und Zentraldruckern. Es existiert eine schulinterne verbindliche Computer-nutzungsordnung. Fast alle Klassenräume sind mit einem vernetzten Computer mit Internetanschluss für den individuellen Einsatz im Themenzentrierten Unterricht ausgestattet. Verstärkt wird hierbei die Lernsoftware „Budenberg“ und die „Lernwerkstatt“ genutzt. Für den Fachunterricht innerhalb des Themenzentrierten Unterrichts (überwiegend ab der Mittelstufe) steht ein Computerraum mit zehn Schülerarbeitsplätzen zur Verfügung.

Seit März 2017 ist die Schule am Papenmoor Modellschule zum Projekt „Lernen mit digitalen Medien“ der Arbeit des Ministeriums für Schule und Berufsbildung. Mehrere Klassenräume des Förderzentrums sind zusätzlich zur Grundausstattung mit PCs mit interaktiven Tafeln (Displays) ausgestattet. Des Weiteren stehen einige Klassensätze Tablets für den Einsatz im Unterricht zur Verfügung. Der sinnvolle Einsatz dieser Medien soll den Schülerinnen und Schülern innovative Möglichkeiten bieten, Lernangebote in vielfältiger Weise zu erfahren, wie dem Erwerb und der Festigung von Lerninhalten durch entsprechende Lernsoftware oder der Entwicklung bzw. dem Ausbau der eigenen Medienkompetenzen. Hierzu gehören auch die Sensibilisierung und Aufklärung bezüglich möglicher Gefahren beim Umgang mit digitalen Medien. Der Einsatz digitaler Medien ermöglicht es unseren Schülerinnen und Schülern, selbstständiger zu werden und in Kontakt mit anderen zu treten.

Schwimmen                                                                                                                                    

Der Schwimmunterricht wird von Lehrkräften mit Schwimmlehrbefähigung erteilt und mit eigener Fachausrichtung außerhalb des Themenzentrierten Unterrichts durchgeführt. Hier stehen die Wassergewöhnung, die Förderung der Schwimmfähigkeit, Schwimmwettbewerbe und eine Schwimmgruppe für Schülerinnen und Schüler mit hohem Assistenz- und Förderbedarf im Vordergrund. Vorrangig nehmen die Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Unterstufenklasse am Schwimmunterricht teil. Bei ausreichender Kapazität an Lehrerwochenstunden könnte noch einmal in Klasse 7 Schwimmunterricht angeboten werden. Für Schülerinnen und Schüler mit hohem Assistenz- und Pflegebedarf wird Schwimmunterricht angeboten, sofern die Schwimmhallen die erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllen. Die Schülerinnen und Schüler werden in einer 1:1 Besetzung durch zusätzliche Pflegekräfte, Schulbegleitungen oder Freiwillige im Sozialen Jahr betreut.

Klassenfahrten                                                                                                                                          

Aufgrund der Rahmenbedingungen für das Fachpersonal der Schule am Papenmoor muss die Anzahl der Klassenfahrten mit dem Schulalltag koordiniert werden.

Die Klassenfahrten können nur dann stattfinden, wenn der Unterricht für die in der Schule verbleibenden Klassen nicht zu stark beeinträchtigt wird.

Kriterien für die Anzahl der Klassenfahrten sind der Personaleinsatz und die Organisation für Klassenfahrten sowie der damit verbundene Personalbedarf der in der Schule verbleibenden Klassen.

Das Klassenreiseziel muss entsprechend dem Personalbedarf und deren Bedingungen sowie in Abhängigkeit der betroffenen Schülerinnen und Schüler gewählt werden.

Aufgrund der oben genannten Bedingungen finden Klassenfahrten innerhalb eines Schuljahres in der Unterstufe und in der Mittelstufe statt. Bei Kombiklassen sollen alle Schülerinnen und Schüler mitfahren, unabhängig von der Stufe.

In der Oberstufe finden Tagesausflüge in die nähere Umgebung statt. Die Anzahl an Tagesausflügen ist nicht festgelegt.

In der Werkstufe finden Tagesausflüge in weiter entfernte Orte statt. Die Anzahl an Tagesausflügen ist nicht festgelegt. Sollten die schulischen Rahmenbedingungen eine weitere Klassenfahrt möglich machen, kann diese auf Wunsch durchgeführt werden.

Bei Veränderung der Rahmenbedingungen wird entsprechend darauf eingegangen.


3.3 Schulinterner Unterrichtsplan                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  zurück zum Inhaltsverzeichnis                             

Der schulinterne Lehrplan wurde neu überarbeitet und im Schuljahr 2015/16 erprobt und überprüft. Er stellt eine Orientierung für Unterrichtsinhalte dar und ist aufsteigend aufgebaut, so dass insbesondere Unterrichtsschwerpunkte von der ersten Klasse an aufgezeigt werden. Neben den Pflichtthemen, die den Stufen zugeordnet sind, aber auch teilweise differenziert nach Klassen aufgelistet wurden, hat der schulinterne Lehrplan andere Wahlthemen erfasst, die sich im Unterricht der einzelnen Stufen bewährt haben. Der Themenzentrierte Unterricht bildet weiterhin den methodischen Schwerpunkt in unserer Schule. Die Inhalte des schulinternen Lehrplanes sind Fächern zugeordnet. Dieses ermöglicht eine gute Orientierung und Handhabung sowie eine Angleichung an die Regelschulen.

Bei der Erstellung schulinterner Lehrpläne hat man sich an Leitthemen orientiert.
Für jedes Unterrichtsfach besteht eine didaktisch und curricular aufgebaute Handlungsstruktur, die für die einzelnen Stufen eine Richtlinie aufzeigt. Auf dieser Grundlage ist der schulinterne Lehrplan aufgebaut.

Die Fächer Mathematik und Deutsch werden im Klassenunterricht und in der Förderplanarbeit mit ihren fachdidaktischen Inhalten dem individuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler entsprechend unterrichtet und finden sich auch im Themenzentrierten Unterricht wieder.

3.4 Lebenspraktischer Unterricht

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Der Lebenspraktische Unterricht ist handlungsorientiertes Lernen im Themenzentrierten Unterricht und findet in den Bereichen der Lebens- und Alltagswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler statt, zum Beispiel

  • beim Erwerb der grundlegenden Fähigkeiten zur Erhaltung des Lebens wie Essen, Bekleiden und Körperpflege
  • beim Bewältigen von Dingen des Alltags wie Aufträge ausführen, Situationen einschätzen und auf aktuelle Ereignisse reagieren
  • bei häuslichen Aktivitäten wie z. B. Zimmer reinigen, Essen zubereiten
  • beim Auftreten in der Öffentlichkeit wie z. B. Schulwege, öffentliche Verkehrsmittel, Einkauf
  • beim Ausführen handwerklicher Tätigkeiten wie z. B. Gartenarbeit, Werken
  • beim Erwerb von Fähigkeiten zur Freizeitgestaltung wie z. B. Angeln, Inliner fahren und Tanzen.

Für die Unter- und Mittelstufe findet von Montag bis Donnerstag in der 5. Stunde Lebenspraktischer Unterricht in Form von Mittagessen statt. Das Mittagessen wird von der Firma Helden Catering angeboten.

Der Lebenspraktische Unterricht in Form von Frühstück wird individuell geregelt.

 

3.5 Lernen am anderen Ort

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An einem außerschulischen Ort kann Lernen in anderen Formen stattfinden und durch seine ganzheitliche Art zu einer Förderung in allen Bereichen beitragen. Für die Schule am Papenmoor ist es von besonderer Bedeutung handlungsorientiert und in realen Situationen zu lernen. Auch Klassenfahrten gehören dazu. Besonders hervorzuheben ist die Förderung im sozialen Bereich, die den Zusammenhalt in der Klasse und die Gesamtpersönlichkeit des Einzelnen in erheblichem Maße stützt.

3.6 Konzepte für Gesundheit, Pflege und Assistenz

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Die Klassenlehrkraft ist verantwortlich für den Unterricht, die zusätzliche Betreuung und die Pflege von Schülerinnen und Schülern mit hohem Pflege- und Assistenzbedarf im engen Austausch mit den Eltern. Berücksichtigung finden unter dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung auch die Schülerinnen und Schüler mit chronischen Erkrankungen. Dabei wird im Team mit Pflegekräften sowie zwei Kinderkrankenschwestern, individuellen Schulbegleitungen sowie Hilfs- und Unterstützungspersonal gearbeitet. Je nach personeller Versorgung ist eine Pflegekraft auch für mehrere Schülerinnen und Schüler zuständig. Die Vertretung erfolgt in der Regel innerhalb des Pflegepersonals. Das Pflegepersonal ist in die Pflege und Assistenz der einzelnen Schülerinnen und Schüler eingearbeitet und mit dieser vertraut.

In der Schule gibt es einen übergeordneten Plan über den Einsatz des Pflegepersonals für ein Schuljahr nach den Prinzipien von Kontinuität und Verlässlichkeit für die Schülerinnen und Schüler. Es wird angestrebt, eine geschlechtsspezifische Zuordnung zwischen Schülerinnen / Schülern und Pflegekraft umzusetzen.

Darüber hinaus wird in der Regel ein Wechsel der Pflegekräfte nach drei Jahren empfohlen. Dies begründet sich pädagogisch, damit Schülerinnen und Schüler lernen, sich auf wechselnde Personen einzustellen.

Die medizinische Unterstützung, die pflegerische Grundversorgung, die Betreuung und die Förderpflege richten sich nach den Bedürfnissen der betroffenen Schülerinnen und Schüler. Alle Maßnahmen sind stets individuell ausgerichtet. Für diese Schülerinnen und Schüler werden in Verantwortung der Lehrkräfte zielorientierte Pflege- und Förderziele erstellt, die sich an dem jeweiligen Entwicklungsstand und der gesundheitlichen Situation der Schülerinnen und Schüler orientieren. Alle wichtigen Maßnahmen werden in einem Pflegeplan dokumentiert. Lehrkräfte der Landesförderzentren mit den Schwerpunkten „Hören“ und „Sehen“und Kreisfachberater für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (BUK) werden eingebunden und beteiligen sich bei Bedarf und Zuständigkeit verantwortlich bei der Erstellung der Pflegepläne. Oberstes Ziel des Pflegeplanes ist eine aktivierende, stimulierende und ganzheitliche Pflege, um ein größtes Maß an Selbstständigkeit und Wohlbefinden bei den Schülerinnen und Schülern zu erzielen.

In Verantwortung der Klassenlehrkräfte findet dabei eine enge Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal, mit den Eltern, sowie gegebenenfalls mit den beteiligten Ärzten, Therapeuten und außerschulischen Institutionen statt. In der Schule wird die Versorgung mit Medikamenten für Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls der Bestätigung des behandelnden Arztes vorgenommen.

Der Unterricht, die zusätzliche Betreuung, die Assistenz und die Pflege der Schülerinnen und Schüler mit Assistenz- und Pflegebedarf orientieren sich an den nachfolgenden Grundsätzen und Förderpflegeinhalten:

  • Übernahme der Toilettenhygiene (Inkontinenzversorgung)
  • Toilettentraining für einen eigenständigen Toilettengang
  • Anleitung und Unterstützung zur selbstständigen Körperhygiene (z.B. Hände waschen, Zähne putzen, Taschentuch benutzen, Duschen nach dem Sport)
  • Übernahme, Anleitung und Unterstützung beim An- und Ausziehen der Kleidung während aller Unterrichtsaktivitäten
  • Übernahme der Körperpflege in Form von Förderpflegeeinheiten (z.B. Baden, Eincremen, Fußbäder, Massagen)
  • Förderung der Körperwahrnehmung durch basale Stimulation (z.B. Igelball-massagen, Tast- und Fühlspiele, Einsatz von Klangelementen, Musik)
  • spezielle Unterstützung im Wahrnehmungsbereich „Sehen“ durch Einsatz von Lichtelementen (z.B. Lichtschläuchen, Licht- und Schattenspiele, Lichtkugeln)
  • spezielle Unterstützung im Wahrnehmungsbereich „Hören und Kommunikation“ durch regelmäßige Kontrolle und Wartung der Hörgeräte auf Funktion und Sauberkeit sowie durch Einsatz spezieller Materialien zur Unterstützten Kommunikation
  • spezielle Unterstützung in der Körperwahrnehmung bei der Wassergewöhnung in einer Schwimmhalle
  • Übernahme, Anleitung und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme im Hinblick auf Selbstständigkeit
  • Aufbereitung der Speisen zur Erleichterung der Nahrungsaufnahme (z.B. Pürieren)
  • Gleichgewichts- und Gehübungen (z.B. Treppen steigen) zur Förderung der Selbstständigkeit im motorischen Bereich
  • Rollstuhltraining im Hinblick auf eigenständige Fortbewegung
  • vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung von Druckgeschwüren durch fachgerechte Lagerung und Lagerungswechsel (Dekubitus-Prophylaxe)
  • Vorbeugung von Versteifungen im Skelettsystem durch gezielte Bewegungs-übungen in Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten (z.B. Dehn- und Streckübungen zur Kontrakturenvorbeugung)
  • Entspannungsübungen für Schülerinnen und Schüler, um den Muskeltonus herabzusetzen und die Konzentration zu fördern (z.B. Traumreisen, Ruhephasen mit beruhigender Musik)
  • Versorgung bei Diabetes mellitus (durch spezielles Fachpersonal)
  • Begleitung / Assistenz während der Unterrichtszeit und während Schülerpraktika in der Schule und an außerschulischen Lernorten
  • individuelle Begleitung vom und zum Schulbus
  • Begleitung während der Beförderung im begründeten Einzelfall durch pflegerische Fachkräfte.

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4 Organisatorische Grundsätze

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Klassenzusammensetzungen

Nach den Maßgaben des Ministeriums gibt es festgelegte Richtlinien für Klassenfrequenzen eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, denen sich die Schule am Papenmoor angleichen muss. Aufgrund von pädagogischen, räumlichen und sächlichen Gründen liegen die normalen Klassenfrequenzen bei acht Schülerinnen und Schülern von der Unterstufe bis zur Oberstufe und bei zehn Schülerinnen und Schülern in der Werkstufe.

Die Klassenzusammensetzung erfolgt grundsätzlich nach bestimmten Kriterien: annähernd gleiches Alter- bzw. Schulbesuchsjahr, ausgewogene Klassenfrequenzen innerhalb der Stufe, Kontinuität, Berücksichtigung des Wohnortes und der speziellen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern. Es können jahrgangsgemischte Klassen durch Einschulung, Umschulung oder Wohnortwechsel entstehen.

Team- und Klassenbesetzung

Die Unterrichtsversorgung der verschiedenen Klassenstufen erfolgt nach dem Klassenlehrerprinzip. Eine Lehrkraft ist vorrangig in einer Klasse eingesetzt und unterrichtet im Rahmen des Themenzentrierten Unterrichtkonzeptes weitgehend in allen Unterrichtsfächern. Darüber hinaus kann je nach Klassen- bzw. Unterrichtssituation ergänzend eine Besetzung mit einer weiteren Lehrkraft erfolgen. Der Lebenspraktische Unterricht „Mittagessen“ wird nur von einer Lehrkraft unterrichtet.

Die Pflegekräfte arbeiten integrativ in den Teams der einzelnen Klassen. Sie unterstützen die Schülerinnen und Schüler mit intensivem Pflege- und Assistenzbedarf in den Klassen.

Unterstützt werden die Schülerinnen und Schüler je nach Bedarf durch Praktikantinnen und Praktikanten im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Einzelne Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Fällen auf Antrag der Eltern individuell durch eine Schulbegleitung zur Eingliederung in den täglichen Unterricht betreut werden.

Jede Klasse wird daher von einem Team unterschiedlichster Personengruppen unterrichtet und betreut, das sich in regelmäßigen Teambesprechungen über die Situation der Klasse und der einzelnen Schülerinnen und Schüler austauscht und das unterrichtliche Vorgehen plant. Dabei bestehen Kooperationen mit Partner-klassen innerhalb einer Stufe oder auch stufenübergreifend im Rahmen von Kurs- oder Fachunterricht (z. B. Kulturtechniken Lesen / Rechnen, Sport).

Vertretungskonzept

Grundsätzlich wird versucht, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten. Bei Ausfall einer Lehrkraft wird bei der Vertretung darauf geachtet, dass der Unterrichtsausfall im gesamten Schuljahr auf alle Klassen ausgewogen verteilt ist. Beim Vertretungsunterricht ist besonders zu berücksichtigen, dass der vertraute Rahmen für Schülerinnen und Schüler aufrechterhalten wird. Dementsprechend ist das Prinzip der Partnerklassen in den Stufen entstanden. Bei Vertretungsunterricht werden die Schülerinnen und Schüler einer Klasse innerhalb der Stufe in gleichbleibende bekannte Klassen verteilt. Falls eine Doppelbesetzung innerhalb einer Stufe vorhanden ist, wird diese aufgelöst, um eine Klasse zu vertreten.

Konzept zur Pausenregelung

Die Schülerinnen und Schüler können sich in den Pausen verbindlich entscheiden, wo und wie sie diese verbringen möchten:

  • auf dem großen Spielplatz: Hier gibt es vielfältige Bewegungsmöglichkeiten, wie z.B. Fußballfelder, Schaukeln
  • auf dem Pausenhof: Hier kann mit sogenannten Mooncars oder größeren Dreirädern gefahren werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Werkstufe dürfen in der zweiten Pause in ihren Klassenräumen bleiben.

 

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5 Projekte innerhalb der Schulgemeinschaft

 

Regelmäßig finden Projekte in der Schule statt, die von einzelnen Stufen bzw. Klasse organisiert und durchgeführt werden und für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich sind. Einige dieser Projekte werden auch in den Stufenkonzepten beschrieben.

 

Papenmoor aktuell

Vor den Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien findet eine Veranstaltung für die gesamte Schulgemeinschaft statt, die jeweils von einer Stufe organisiert und durchgeführt wird. Hierbei können aktuelle Unterrichtsinhalte sowie Aktivitäten einzelner Klassen vorgestellt und Siegerehrungen von verschiedenen Veranstaltungen vorgenommen werden. Weiterhin kann über aktuelle Geschehnisse berichtet werden.

 

Pausendisco

An jedem ersten Freitag im Monat findet in der 5. Stunde eine Disco im Atrium statt. Hierfür dürfen die Schülerinnen und Schüler ihre eigene Musik von zu Hause mitbringen. Mitglieder des Schülerparlaments organisieren, unter Verantwortung einer Lehrkraft, die Disco.

 

„PSSST“

Pssst bedeutet „Prävention, Stärken, Stützen, Sensibilisieren, Trainieren“ und ist ein offenes Angebot für Schülerinnen und Schüler ab der Mittelstufe, die auf freiwilliger Basis und in vertraulichem Rahmen Hilfe oder Unterstützung bei einer Lehrkraft während des Schulalltages in Einzelsituationen oder Kleingruppen suchen.

 

6 Schulordnung

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Die Schule am Papenmoor verfügt über eine verbindliche Schulordnung, die für alle in der Schule anwesenden Personen verbindlich ist. Sie besteht aus 3 Grundregeln sowie 12 Benimmregeln, die durch Piktogramme dargestellt sind.

Die drei Grundregeln lauten:

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Die 12 Benimmregeln lauten:

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7 Informationen zur Schule

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7.1 Allgemeine und rechtliche Informationen

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Die Schule am Papenmoor ist ein Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Als öffentlich-rechtliche Schule ist die Schule am Papenmoor dem für Bildung zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein unterstellt und unterliegt den allgemeinen schulrechtlichen Bestimmungen, die im Schulgesetz verankert sind.

Die Schule am Papenmoor arbeitet mit den Regelschulen, den regionalen und überregionalen Förderzentren zusammen.

Zur notwendigen Vernetzung gehört es zu den grundlegenden Aufgaben des Förderzentrums, mit den vor- und nachschulischen Einrichtungen im Einzugsgebiet in engem Austausch Kontakt zu halten.

Im Rahmen der präventiven, kooperativen und integrativen Aufgaben des Förderzentrums findet Beratung, Förderung, Diagnostik und Unterricht im Team in den Regelschulen statt.

In der Schule am Papenmoor können die Schülerinnen und Schüler beschult werden, die umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung haben.

In der Schule besteht für die Schülerinnen und Schüler die übliche Schulpflicht von mindestens neun Schuljahren, die mit der Vollendung des 6. Lebensjahres beginnt. Mit Beginn der Schulpflicht können die Schülerinnen und Schüler in der Regel jeweils drei Jahre die Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe besuchen. Die Werkstufe ist die abschließende Schulstufe der Schule, in der die Berufsschulpflicht erfüllt werden kann.

Der gesetzliche Schulträger der Schule am Papenmoor ist der Kreis Ostholstein. Die Lebenshilfe Ostholstein e.V. übernimmt als Durchführungsträger die Aufgaben des Schulträgers.

Der Schuleinzugsbereich der Schule am Papenmoor umfasst als örtlich zuständiges Förderzentrum den südlichen und mittleren Teil des Kreises Ostholstein mit den Städten und Gemeinden Bad Schwartau / Stockelsdorf / Ahrensbök / Scharbeutz / Timmendorfer Strand / Ratekau / Süsel / Bosau / Eutin / Bad Malente.

Die Eltern, die ihren Wohnsitz in diesem Einzugsbereich haben, können für ihr Kind mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung auch ein anderes Förderzentrum wählen, wenn dort ein Platz zur Verfügung steht. Die Eltern sind dann selbst für die Organisation und die anstehenden Kosten der Schülerbeförderung verantwortlich.

Im Förderzentrum arbeiten Lehrkräfte mit verschiedenen Fachrichtungen, Ausbildungsschwerpunkten, Kompetenzen und Qualifikationen.

Die Lehrkräfte sind verantwortlich für Unterricht und Pflege der Schülerinnen und Schüler der Schule.

Zusätzlich unterstützen, pflegen und versorgen Pflegekräfte insbesondere die Schülerinnen und Schüler mit hohem Pflege- und Assistenzbedarf. Die Pflegekräfte arbeiten integrativ in den verschiedenen Teams der Klassen zusammen.

Praktikantinnen und Praktikanten im Freiwilligen Sozialen Jahr unterstützen einzelne Schülerinnen und Schüler im Unterricht.

Für einzelne Schülerinnen und Schüler kann eine Schulbegleitung als personengebundene Maßnahme notwendig werden, die nach schulischer Empfehlung speziell von Eltern beantragt werden kann. Nach zeitlich befristeter Bewilligung der Kosten für diese individuellen Schulbegleitungen unterstützen Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern diese Schülerinnen und Schüler, um ihnen die Teilhabe am Unterricht und die Bewältigung des Schulalltages zu ermöglichen.

 

7.2 Schülerbeförderung

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Die Schülerbeförderung liegt in der Verantwortung des Schulträgers. Die Schülerbeförderung der Schule wird mit schuleigenen Bussen und mit Bussen von der Firma Medicar durchgeführt. Für die Organisation und Koordination der Schülerbeförderung ist die Lebenshilfe zuständig. Der große Teil der Schülerschaft wird in der Regel täglich von zu Hause abgeholt, zur Schule gefahren und nach Unterrichtsschluss wieder nach Hause gebracht. Schülerinnen und Schüler, die im direkten und unmittelbaren Umfeld der Schule wohnen, werden von den Eltern gebracht und abgeholt bzw. bewältigen den Schulweg selbstständig.

Alle Busse sind über Handy jederzeit erreichbar. Die Eltern weisen das Fahr- und Begleitpersonal in die individuellen Besonderheiten und medizinischen Bedürfnisse ihres Kindes ein.

7.3 Räumlichkeiten

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Die Räume der Schulverwaltung (Sekretariat, Schulleitung, Lehrerzimmer, Eltern-sprechzimmer, Lehrmittelraum, Kopierraum) befinden sich Bereich des Haupteingangs der Schule.

Neben den Klassenräumen mit teilweise angrenzenden Nebenräumen und Internetzugang stehen folgende Fach- und Kursräume zur Verfügung: ein Technikraum (Holz/Metall), ein Kunstraum (Ton), ein Textillehre-Werkraum, ein Musikraum, eine Lehrküche, eine Vorbereitungsküche im Rahmen der Wirtschaftsküche, zwei Räume für Wahrnehmungsförderung (Snoezelenraum, Bällebad), ein großer und ein kleiner Bewegungsraum, ein Computerfachraum mit Internetanschluss, ein Raum für Unterstütze Kommunikation (UK), ein Atrium und eine Sporthalle. Zudem können zwei angrenzende Sportplätze des SV Olympia genutzt werden.

 S. 29a                                     

                 S. 29b                   
Technikraum (Holz/Metall)

Kunstraum (Ton)

 

                        S. 30a              Textillehre-Werkraum                                                                        

 

S. 30b                                                                                                       Musikraum                                                                 

                         image059                                

                                                    Lehrküche                                               

             S. 30d

Vorbereitungsküche im Rahmen der Wirtschaftsküche

   S. 30e                                                                                                    image063                         
Snoezelenraum Bällebad

 

  image065                                         S. 30h                                                                                                 
Großer Bewegungsraum Kleiner Bewegungsraum

 

                                  image067

                            S. 31b                                              

                                Computerraum

                                              Raum für Untersütze Kommunikation (UK)

 

        S. 31c

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Atrium Turnhalle

 

Einige Fachräume werden für unterschiedliche Angebote multifunktionell genutzt.

 

Zur pflegerischen und medizinischen Versorgung stehen der Schule zwei Räume zur Verfügung.

S. 31e

S. 31f                                   
      Pflegeraum im Erdgeschoss  Pflegebad im Obergeschoss

 

 Außerdem verfügt die Schule über einen großen und einen kleinen Spielplatz und einen Pausenhof.

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Großer Spielplatz

S. 32b

Kleiner Spielplatz

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 Pausenhof

 

7.4 Mitwirkung der Eltern

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Elternvertretungen dienen der Beteiligung der Eltern an Erziehung und Schule.

Die Elternversammlung findet mindestens einmal im Schulhalbjahr statt. Die Eltern werden über allgemeine, geplante und relevante Unterrichtsinhalte und Themen informiert.

Der Klassenelternbeirat, bestehend aus einer bzw. einem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern, wird aus der Elternschaft der Klasse gewählt. Der Schulelternbeirat besteht aus den Vorsitzenden der Klassenelternbeiräte, die eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und in der Regel zwei weitere Mitglieder wählen.

Der Vorstand des Schulelternbeirates besteht aus jeweils einer Elternvertreterin bzw. Elternvertreter aus den jeweiligen Stufen.

 

7.5 Ausbildung

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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in der Schule am Papenmoor die zweite Ausbildungsphase zur Sonderschullehrerin bzw. zum Sonderschullehrer zu absolvieren.

Neben der Lehrerausbildung bietet die Schule Ausbildungsmöglichkeiten in Form von Praktika für verschiedene Berufe im Bereich Erziehung und Pflege und ermöglicht Schülerinnen und Schülern von anderen Schulen die Durchführung von Schulpraktika.

 

7.6 Interdisziplinäre Zusammenarbeit

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Die Schule am Papenmoor unterstützt als Förderzentrum integrative und inklusive Projekte mit Schulen aller Schularten, vor- und nachschulischen Einrichtungen und Institutionen und Vereinen des öffentlichen Lebens im Umfeld der Schule.

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8 Schulelternbeirat

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Elternvertretung

Hier sind alle gleich wichtig

wir sind
wir wollen
wir können
gemeinsam gehen – mit Freude lernen

wir sind - der Schulelternbeirat
wir wollen - die Lobby aller Kinder der Schule am Papenmoor sein
wir können - Schule mitgestalten

dazu müssen wir
gemeinsam gehen – mit Freude lernen

Wir haben das Logo des Schulelternbeirats bewusst als Auge gestaltet:
offen wie strahlende Kinderaugen,
offen zum Hinschauen, 
offen für Einsichten.

In den vergangenen Jahren hat der Elternbeirat in diesem Sinne die Verwirklichung der Zielsetzungen des Schulprogramms mit Ausdauer verfolgt.

  • Die Unterrichtszeiten in allen Klassenstufen sind verlässlicher geworden.
  • Das offene Ganztagsangebot ist mit auf den Weg gebracht worden.
  • Im Rahmen der Qualitätssicherung an der Schule hat sich die Elternvertretung aktiv eingebracht und so auch zur durchweg positiven Beurteilung beigetragen.

Im Mittelpunkt der Bemühungen aller Beteiligten an der Schulentwicklung sollen die Schüler und Schülerinnen stehen, denn:

  • Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht auf eine optimal auf seine bzw. ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtete Bildung und Förderung. 
    Hierbei müssen die Lernbedürfnisse jedes Einzelnen berücksichtig werden.

Damit der Schulelternbeirat dies umsetzen kann, wollen wir uns für folgende Aufgaben engagieren:

  • Ansprechpartner der Eltern für alle Belange sein
  • die Interessen von Eltern und Schülern wahrnehmen
  • Informationen über Veranstaltungen, Therapien, Selbsthilfegruppen, Freizeitangebote, Entwicklungen an der Schule oder anschließenden Einrichtungen an die Eltern weitergeben
  • in vertrauensvoller Zusammenarbeit selbstverständlich mit Eltern, Schulträger, Schulleitung und Lehrern und Lehrerinnen reden, und so die Interessen der Schüler und Schülerinnen und Eltern stetig verfolgen
  • konsequent die Ziele des Schulprogramms umsetzen und die Weiterentwicklung fortführen
  • durch intensive Kontaktpflege mit dem gesellschaftlichen Umfeld der Schule die Öffnung der Schule nach außen – zur Gesellschaft – mit gestalten.

Ziele für die Zusammenarbeit mit der Schule:

  • regelmäßige Informationsabende für alle Eltern.
  • individuell abgestimmte Hausaufgaben für alle Schüler und Schülerinnen zur Unterstützung des Lernfortschritts
  • Förderung des Informationsaustausches zwischen Eltern und Klassenleitung über den täglichen Unterricht und die Entwicklung des Kindes außerhalb der Förderplangespräche
  • intensive Beteiligung der Elternvertretungen an Stufenkonferenzen
  • Förderung des Kontaktes und des Adressenaustausches zwischen den Klassen

Arbeitsziele des Schulelternbeirates:

  • Im Rahmen der Internetpräsens der Schule eine Darstellung der Elternarbeit
  • Organisation von Besichtigungsterminen für Eltern in Werkstätten und Berufsbildungseinrichtungen
  • „Praktikumsbörse“ von Eltern für Eltern
  • Vorstellung des Schulelternbeirates auf Elternabenden
  • Organisation von Elternstammtischen
  • Elternbeteiligung bei Einschulungs- und Abschlussfeiern
  • Kontakte nach Innen und Außen intensivieren, mehr miteinander reden und weiterhin ein offenes Ohr haben, um der Schule ein aufgeschlossenes, positives, fröhliches und optimistisches Gesicht geben zu können

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Elternarbeit haben, erhalten Sie die aktuellen Kontaktadressen des Schulelternbeirates über das Sekretariat der Schule am Papenmoor oder über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .


Der Schulelternbeirat

9 Schul- und Förderverein

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Schul- und Förderverein

der Schule am Papenmoor e. V.

Förderzentrum Schwerpunkt geistige Entwicklung

Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau

Logo Schule am Papenmoor Kopie

 

Der Schul- und Förderverein wurde 1997 von Eltern und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Schule am Papenmoor gegründet und zählt aktuell rund 70 Mitglieder.

 

Zweck und Ziel des Fördervereins

Die Schüler und Schülerinnen dieser Schule sind von unterschiedlichsten Entwicklungsbeeinträchtigungen betroffen, wie z.B. Wahrnehmungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Lernbehinderungen, geistige, körperliche als auch Mehrfachbehinderungen, die alle besonderer Förderung bedürfen.

Leider werden die öffentlichen Mittel für die Entwicklungsförderung der Kinder zunehmend gekürzt, wogegen der Bedarf an gezielter Unterstützung immer mehr steigt.

Wir sehen es daher als unsere Aufgabe an, die Förderung der ganzheitlichen Erziehung der Kinder und Jugendlichen durch finanzielle Hilfen und Anschubfinanzierungen zu unterstützen.

Der Schul- und Förderverein ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Der Vorstand arbeitet ausschließlich ehrenamtlich. So ist sichergestellt, dass die Mittel des Schul- und Fördervereins auch uneingeschränkt den Kindern der Schule am Papenmoor zu Gute kommen. Jede Mitgliedschaft und Spende trägt dazu bei, die Entwicklungsmöglichkeiten unserer förderungsbedürftigen Kinder zu verbessern.

Aktivitäten unseres Vereins

Anschaffungen und Zuschüsse

  • Lehr- und Lernmittel
  • Musikinstrumente
  • Werkzeuge
  • Soft- und Hardware der Computerausstattung
  • Spiel- und Sportgeräte
  • Schulfeste
  • Veranstaltungen z.B. zur Elterninformation

Gerne möchten wir Sie als neues Mitglied und damit als Förderer des Schul- und Fördervereins in unseren Reihen begrüßen. Bereits ab einem Monatsbeitrag von 1 € ist eine Mitgliedschaft zu erwerben. Unser Verein ist steuerbegünstigt und wir stellen Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung ab 200 € Spendenhöhe aus.

Der Verein ist über das Schulsekretariat der Schule am Papenmoor erreichbar.

Am Kirchhof 10
23611 Bad Schwartau
Telefon: 0451/2 32 36
Vielen Dank für Ihre Mithilfe !

Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Schwartau unter der Nr.467 eingetragen.
Bankverbindung: Deutsche Bank (IBAN DE76 2307 0700 0037 2268 00)

                                                                                                                     
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10 Offene Ganztagsschule

Die Schule am Papenmoor ist eine „Offene Ganztagsschule“ (OGS). In diesem Rahmen besteht für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, nach dem regulären Unterrichtsschluss an ergänzenden Angebote innerhalb der Schule teilzunehmen.

 

Betreuungszeiten der Offenen Ganztagsbetreuung

Die Offene Ganztagsschule findet an den nachfolgenden Tagen in den Räumlichkeiten der Schule statt.

  • Montags:                     13.05 Uhr – 15.35 Uhr
  • Dienstags:                   13.05 Uhr – 15.35 Uhr
  • Mittwochs:                   13.05 Uhr – 15.35 Uhr
  • Donnerstags:               13.05 Uhr – 15.35 Uhr
  • Freitags:                      12.40 Uhr – 15.35 Uhr ( anschließende Busbeförderung)

Zusätzlich bieten wir eine Spätbetreuung von 15.35 Uhr – 16.05 Uhr ohne anschließende Busbeförderung an.

 

 

Wichtige Hinweise zur Betreuung

Die Betreuung erfolgt in altersspezifischen Gruppen in den Räumen der Schule am Papenmoor. Jedes Gruppenteam, bestehend aus einer pädagogischen Fachkraft/ Pflegekraft und einer weiteren ehrenamtlichen sozial erfahrenen Betreuungsperson, wird an den genannten Tagen in enger Abstimmung mit der Schulleitung eine optimale Betreuung aller teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Im Schuljahr 2018/19 beginnt eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit dem Konfirmandenunterricht. Diese Gruppe wird von der Pastorin Frau Paschen aus St. Martin, Cleverbrück, begleitet.

Wichtig: Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 9 das Angebot der Offenen Ganztagsschule in Anspruch nehmen. Für Schülerinnen und Schüler der Werkstufe wird bei Bedarf ein zusätzliches Angebot bereitgestellt.

Für Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten individuellen Betreuungs-/ Assistenzbedarf ist der Besuch der Offenen Ganztagsschule nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass zusätzliches Betreuungspersonal, z.B. im Rahmen einer 1:1 Betreuung für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt wird. Dies betrifft insbesondere Schülerinnen und Schüler, die auch am Vormittag aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung oder aufgrund von herausforderndem Verhalten auf eine Schulbegleitung angewiesen sind.

 

 

Informationen zur Schülerbeförderung

Für Ganztagsschülerinnen und -schüler, die außerhalb Bad Schwartaus wohnen, erfolgt die Schülerbeförderung morgens zum Unterrichtsbeginn und nach der Ganztagsschule um 15.35 Uhr.

Ausnahmen: Freitags erfolgt im Anschluss an die OGS keine Schülerbeförderung, sowie nach der Spätbetreuung um 16.05 Uhr. Eltern müssen Ihr Kind selbst abholen.

Wichtig: Bitte bedenken Sie, dass Schülerinnen und Schüler aus Bad Schwartau grundsätzlich nicht befördert werden. Hier sind Sie als Eltern für die Begleitung und Bewältigung des täglichen Schulweges Ihres Kindes verantwortlich.

 

 

Betreuungskosten

Kosten für die Ganztagsschule (Klasse 1 – 9 im Schuljahr 2018 / 2019):

  • Ÿ   22,00 Euro / Monat für wöchentlich 1 Tag   OGS (26 Euro / Monat inkl. Spätbetreuung)
  • Ÿ   44,00 Euro / Monat für wöchentlich 2 Tage OGS (52 Euro / Monat inkl. Spätbetreuung)
  • Ÿ   66,00 Euro / Monat für wöchentlich 3 Tage OGS (78 Euro / Monat inkl. Spätbetreuung)
  • Ÿ   80,00 Euro / Monat für wöchentlich 4 Tage OGS (104 Euro / Monat inkl. Spätbetreuung)
  • Ÿ 100,00 Euro / Monat für wöchentlich 5 Tage OGS (130 Euro / Monat inkl. Spätbetreuung)

 

 

Abrechnungsverfahren / Mitgliedschaft in der Lebenshilfe Ostholstein e.V.

Die Abrechnung der monatlichen Betreuungskosten erfolgt in Form eines Elternbeitrages zu Beginn eines jeden Monats im Voraus per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto.

Darüber hinaus ist neben dem zu entrichtenden Monatsbeitrag Ihre Mitgliedschaft in der Lebenshilfe Ostholstein e.V. wünschenswert.

 

 

Sofern Sie Fragen rund um die Offene Ganztagsbetreuung haben, rufen Sie gern an.
Sie erreichen uns vormittags persönlich bzw. per AB unter Tel. 0451-2962793.

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